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   LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21   

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https://dejure.org/2022,13921
LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21 (https://dejure.org/2022,13921)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2022 - L 1 KR 61/21 (https://dejure.org/2022,13921)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2022 - L 1 KR 61/21 (https://dejure.org/2022,13921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 44 SGB 5, § 49 Abs 1 Nr 5 SGB 5
    Voraussetzungen einer Weiterbewilligung von Krankengeld bei nicht rechtzeitigem Aufsuchen der Praxis des behandelnden Arztes des Versicherten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 44 SGB V ; § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V
    Voraussetzungen einer Weiterbewilligung von Krankengeld bei nicht rechtzeitigem Aufsuchen der Praxis des behandelnden Arztes des Versicherten

  • rechtsportal.de

    § 44 SGB V ; § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V
    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld bei nicht fristgerechter Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Beweislast

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Hinweis beispielhaft auf BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - und 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, zuletzt im Grundsatz bestätigt unter Schaffung eines neuen Ausnahmefalles: BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - sowie vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -) biete das Gesetz weder einen Anhalt für das Verständnis der Norm als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeld-anspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entstehe.

    Durch die Rechtsprechung würden Versicherten gleichwohl Krankengeldansprüche zuerkannt, wenn die ärztliche Feststellung (oder die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) durch Umstände verhindert oder verzögert worden sei, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht dem Verantwortungsbereich des Versicherten zuzurechnen seien (Hinweis auf BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 - sowie vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -).

    Diese Rechtsprechung sei in der Folge dahingehend fortentwickelt worden, dass es einem "rechtzeitig" erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gleichstehe, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan habe und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht habe, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, und es zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt aus dem Vertragsarzt und der KK zurechenbaren Gründen erst verspätet, aber nach Wegfall dieser Gründe gekommen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -).

    Das BSG lässt nunmehr Ausnahmen von der rechtzeitigen Feststellung weiterer Arbeitsunfähigkeit auch bei nichtmedizinischen Fehlentscheidungen eines Arztes zu (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -) und verlangt in weiterer Fortentwicklung seiner Rechtsprechung auch nicht mehr, dass es zu einem persönlichen Arzt-Patient-Kontakt gekommen sein muss, in dessen Rahmen dann die Fehlentscheidung getroffen wurde (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R, dazu Knispel, jurisPR-SozR 17/2020 Anm. 3).

    Das BSG hat zu Recht mit Blick auf das soziale Schutzbedürfnis der Versicherten in der GKV zu ihrer finanziellen Absicherung im Krankheitsfall und die Verhältnismäßigkeit von leistungsrechtlichen Folgen bei tatsächlichen Fristversäumnissen auf das verfassungsrechtliche Übermaßverbot hingewiesen, das vor allem in zweifelsfreien Arbeitsunfähigkeitsfällen ein Zurücktreten der mit § 46 S. 2 SGB V verfolgten Missbrauchsabwehr gegenüber dem sozialen Schutzbedürfnis rechtfertige (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Hinweis beispielhaft auf BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - und 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, zuletzt im Grundsatz bestätigt unter Schaffung eines neuen Ausnahmefalles: BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - sowie vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -) biete das Gesetz weder einen Anhalt für das Verständnis der Norm als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeld-anspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entstehe.

    Durch die Rechtsprechung würden Versicherten gleichwohl Krankengeldansprüche zuerkannt, wenn die ärztliche Feststellung (oder die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) durch Umstände verhindert oder verzögert worden sei, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht dem Verantwortungsbereich des Versicherten zuzurechnen seien (Hinweis auf BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 - sowie vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -).

    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, sei der Versicherte so zu behandeln, als hätte er von dem aufgesuchten Arzt rechtzeitig die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erhalten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 -).

    Das BSG lässt nunmehr Ausnahmen von der rechtzeitigen Feststellung weiterer Arbeitsunfähigkeit auch bei nichtmedizinischen Fehlentscheidungen eines Arztes zu (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -) und verlangt in weiterer Fortentwicklung seiner Rechtsprechung auch nicht mehr, dass es zu einem persönlichen Arzt-Patient-Kontakt gekommen sein muss, in dessen Rahmen dann die Fehlentscheidung getroffen wurde (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R, dazu Knispel, jurisPR-SozR 17/2020 Anm. 3).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    In diesem Fall könne dementsprechend die unterbliebene Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 37/06 R - und 05. Mai 2009 - B 1 KR 20/08 R -).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Hinweis beispielhaft auf BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - und 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, zuletzt im Grundsatz bestätigt unter Schaffung eines neuen Ausnahmefalles: BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - sowie vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -) biete das Gesetz weder einen Anhalt für das Verständnis der Norm als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeld-anspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entstehe.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    Unterbleibe die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit etwa allein deshalb, weil den Versicherten nach den Umständen des Falles Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit gehindert habe, seine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen zu lassen, so sei der Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit und nicht der Tag der ärztlichen Feststellung der für die Berechnung des Krankengelds maßgebende Zeitpunkt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. Juni 1966 - 3 RK 14/64 -).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Hinweis beispielhaft auf BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - und 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, zuletzt im Grundsatz bestätigt unter Schaffung eines neuen Ausnahmefalles: BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - sowie vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -) biete das Gesetz weder einen Anhalt für das Verständnis der Norm als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeld-anspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entstehe.
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.04.2022 - L 1 KR 61/21
    In diesem Fall könne dementsprechend die unterbliebene Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 37/06 R - und 05. Mai 2009 - B 1 KR 20/08 R -).
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